Die ANWR Media GmbH ist bemüht, ihre Website absolute-teamsport.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für Absolute Teamsport.
Beschreibung der Dienstleistung
Absolute Teamsport bietet als Teamsport-Spezialist eine große Auswahl an Teamsport-Equipment aller Top-Marken an.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Der Verbraucher kann Teamsport-Equipment für Damen, Herren und Kinder kaufen.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Eine Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- 1.1.1 Nicht-textueller Inhalt – Leeres Alt-Element mit Titel – Das < img > mit alt = empty = "" und einem title="..."-Attribut.
- 1.3.1 Informationen und Beziehungen – Falsche oder fehlende Verwendung von Überschriften (< h1 >, < h2 > usw.), Orientierungspunkten (< nav > , < main > usw.) oder Verknüpfungen zwischen Elementen (z. B. Beschriftungen und Formularfeldern). Dies macht die Seitenstruktur für Screenreader-Nutzer unübersichtlich. Struktur und Semantik – Visuell strukturierter, aber nicht programmatisch strukturierter Inhalt (z. B. werden versteckte Inhalte weiterhin angekündigt).
- 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge – Inhalte hinter dem modalen Dialog sind weiterhin zugänglich – Der Inhalt hinter dem modalen Dialog wird nicht programmatisch vor unterstützenden Technologien verborgen.
- 1.4.3 Kontrast (Minimum) – Unzureichender Kontrast im normalen Text – Der Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrund normaler Textinhalte ist unzureichend. Unzureichender Kontrast bei großen Texten: Der Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrund großer Texte ist unzureichend.
- 2.1.1 Keine Tastaturfalle: Nutzer, die mit der Tastatur navigieren (z. B. mit der Tabulatortaste), können in einem Element hängen bleiben und nicht weiterkommen, wodurch die Seite unbrauchbar wird.
- 2.4.3 Fokusreihenfolge – Positiver Tabindex-Wert – Mehrere Elemente haben ein Tabindex="..."-Attribut mit einem Wert größer als 0. Falsche Lese-/Fokusreihenfolge: Der Fokus (über Bildschirmlesegerät oder Tastatur) springt unlogisch oder liest Elemente außerhalb des visuellen Kontexts.
- Ungeordnete Navigation – Der Tastatur- (und Screenreader-)Fokus folgt einer unlogischen Reihenfolge oder springt zwischen unerwarteten Bereichen.
- 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) – Fehlendes Alt-Attribut – Dem Bild im Link fehlt ein entsprechendes Alt="..."-Attribut.
- Kein Linktext – Der Link enthält keinen Text.
- 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen – Überschriften oder Beschriftungen beschreiben den Abschnitt oder Inhalt nicht eindeutig und beeinträchtigen die Übersichtlichkeit für Nutzer unterstützender Technologien.
- 2.5.3 Beschriftung im Namen – Diese Regel prüft, ob interaktive Elemente wie Schaltflächen oder Links ihren vollständigen sichtbaren Tag als Teil ihres barrierefreien Namens haben, z. B. bei Verwendung von aria-label. Dies ist besonders wichtig für Nutzer, die die Website per Spracheingabe steuern.
- 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen – Platzhalter für Beschriftung – Das Formularsteuerelement verwendet nur placeholder="...", um eine sichtbare Beschriftung bereitzustellen.
- 4.1.2 Name, Rolle, Wert – Ungültiges aria-labelledby – Das Attribut aria-labelledby="..." des Elements verweist auf eine ungültige oder nicht vorhandene ID.
– Ein Formularfeld benötigt einen barrierefreien Namen, damit Screenreader seinen Zweck erkennen können.
– Der barrierefreie Name eines < iframe > ist wichtig, um dessen Thema oder Zweck zu beschreiben. - Bei aktivem SVG fehlt das Aria-Label - Das < svg >-Element ist der einzige Inhalt eines ausführbaren Elements (wie etwa ein Link oder eine Schaltfläche), aber weder das < svg >-Element noch das ausführbare Element haben einen zugänglichen Namen.
Diese Erklärung wurde am 21.08.2025 erstellt.
Marktüberwachungsbehörde
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MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0391 567 6970
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